Die Platzregeln

Jeder Platz hat Regeln. Unserer auch.

1. Platzgrenzen und das Aus (Regel 2.1)
Die Ausgrenze an Loch 1, 3, 6 (linke Seite) und Loch 11, 12 sowie Loch 17 (Parkplatz sowie der komplette Kurzspiel Bereich) plus Loch 18 (rechte Seite) werden durch weiße Pfähle gekennzeichnet.

2. ungewöhnlich beschaffener Boden
Boden in Ausbesserung ist durch geschlossene weiße Linien innerhalb des Platzes und/oder durch blaue Pfähle gekennzeichnet.

3. ungewöhnliche Platzverhältnisse
Alle Wege, Entfernungsmarkierungen, Steine (Findlinge) in der Waste Area und an Stützpfosten befestigte Bäume sind ungewöhnliche Platzverhältnisse (Hemmnisse) nach Regel 16.1 und der Spieler kann straffrei Erleichterung in Anspruch nehmen. Steht einem Spieler Erleichterung wegen Behinderung durch die Mauer hinter dem 17. Grün zu, so kann gemäß Regel 16.1 verfahren werden.

4. Waste Area
Die Waste Area an den Löchern 3, 4 und 5 sind Teil des Geländes und keine Bunker.
Eine Erleichterung nach Regel 16.3b ist in der Waste Area nicht erlaubt, siehe Regel 16.3a (Ausnahme)

5. Tierkot
Nach Wahl des Spielers darf jeglicher Tierkot behandelt werden als Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 15.1. und / oder 16.1 zulässig ist. Kommt Tierkot auf dem Grün vor, darf der Spieler den Tierkot von der Spiellinie entfernen.

Entfernungs-Markierungen:
Nistkasten u. Fairway-Bodenplatte blau (nur Par 5) 200m bis Grünanfang
Nistkasten u. Fairway-Bodenplatte gelb 150m bis Grünanfang
Nistkasten u. Fairway-Bodenplatte rot 100m bis Grünanfang
Fairway-Bodenplatte weiß 50m bis Grünanfang

Fahnenpositionen
Gelb = Vorne Weiß = Mitte Rot = Hinten
Bitte keine Kunststoff-Tees benutzen.

Golf-Club Gutshof e.V.
-Spielausschuss-