Allgemeine Wettspielbedingungen des GC Gutshof

1. Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut), des Deutschen Golf Verbandes e.V., der jeweiligen Ausschreibung, den Platzregeln, Sonderplatzregeln sowie den Wettspielbedingungen des Golfclub Gutshof e.V.
Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgaben-System ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.

2. Das Üben (Nachputten) auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches ist im Zählspiel nicht gestattet. (Regel 5.2b) -Bei jeder Form es Spiels darf die Spielleitung eine Platzregel erlassen, die das Üben vor oder zwischen den Runden auf dem Platz verbietet, einschränkt oder erlaubt-
1. Verstoß: Grundstrafe (Anwendung am ersten Loch des Spielers)
2. Verstoß: Disqualifikation

3. Der Einsatz von Professionals als Caddies ist nicht gestattet. Bei Jugendturnieren sind Caddies grundsätzlich nicht zugelassen.
Verstoß: Disqualifikation

4. Benutzung von Golfwagen (Carts):
Das Fahren/Mitfahren während einer vorgabewirksamen Wettspielrunde ist untersagt.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.

5. Jeder Spieler willigt mit der Meldung zum Wettspiel in die Veröffentlichung seines Namens, Spielergebnisses und seiner Vorgabe, sowohl als Aushang wie auch im DGV-Intranet (Internet), ein.

6. Sollte ein Mitspieler nach Meldung nicht an einem Wettspiel teilnehmen können, so besteht Abmeldepflicht. Es besteht Nenngeldpflicht, wenn die Abmeldung erst nach dem offiziellen Meldeschluss erfolgt. Nachmeldungen sind nur in begründeten Aus-nahmefällen bis zu 1 Std. vor Wettspielbeginn (endgültiger Meldeschluss) in Absprache mit der Spielleitung möglich.

7. Bei gleichen Ergebnissen für das erste Brutto wird eine Entscheidung durch ein Stechen (sudden death) auf Loch 18 (falls keine Entscheidung auf 17, dann 18 usw.) unmittelbar im Anschluss an das Spielende herbeigeführt.

Bei gleichen Ergebnissen für das Netto erfolgt ein s.g. Computerstechen gemäß dem Wettspielhandbuch des DGV.

„Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1.“
Bei einer 9-Loch Runde werden die addierten Nettopunkte der letzten 6 Löcher berücksichtigt, sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die letzten 3 Löcher und zum Schluss wird das Beste Ergebnis von Loch 1 zur Entscheidung herangezogen, danach entscheidet das Los.

8. Auf besonderem Wunsch der Veranstalter und Sponsoren kann jeweils nur 1 Preis gewonnen werden = Doppelpreisausschluss (Ausnahme Sonderpreise). Nur Teil-nehmer die an der Siegerehrung teilnehmen oder Teilnehmer die sich hiervon rechtzeitig bei der Spielleitung /Sponsor abgemeldet haben, haben ein Anrecht auf gewonnene Preise. Ansonsten können Preise an die Nächstplatzierten weitergegeben werden.

9. „Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibungen zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit.) Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.“
Die Spielleitung ist berechtigt, die jeweiligen Platzregeln abzuändern, die Startzeiten festzusetzen oder abzuändern und den organisatorischen Teil der Ausschreibung abzuändern oder zu ergänzen.

 

GOLF CLUB GUTSHOF E.V.
Papenburg, den 21.03.2019
Der Vorstand